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Erfahren Sie mehr über die Ziele von Gesellschaft der Ideen. Wie können Sie mit Ihrer Idee unsere Gesellschaft verändern und voranbringen?

Schaubild: Ablauf von Gesellschaft der Ideen - Details im anschließenden Text
© BMBF

WORUM GEHT’S?

Unsere Gesellschaft verändert sich. Wie wir miteinander kommunizieren, wohnen, arbeiten, lernen, uns fortbewegen und konsumieren – all das unterliegt einem stetigen Wandel. 

Globalisierung und Digitalisierung verändern unseren Alltag, das Miteinander in der Familie, in der Nachbarschaft oder bei der Arbeit. Die Entscheidung darüber, wie wir neuen Herausforderungen begegnen und neue Möglichkeiten nutzen, treffen wir – als Gesellschaft der Ideen.

Innovationen können unser Leben erleichtern und bereichern. Wir brauchen neue Ideen, um Herausforderungen zu bewältigen und das gesellschaftliche Miteinander im Wandel zu gestalten.

Mit Gesellschaft der Ideen sucht das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die besten Ideen für Soziale Innovationen, die den Austausch zwischen Virtuell und Real, Stadt und Land oder Jung und Alt anregen.

WER KANN MITMACHEN?

Die Bekanntmachung der GdI-Förderrichtlinie (PDF, 838KB, Datei ist nicht barrierefrei) Gesellschaft der Ideen – Wettbewerb für Soziale Innovationen richtet sich an alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger, an alle gesellschaftlich Engagierten, an Interessengruppen, an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, an Start-ups und Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Handwerkerinnen und Handwerker sowie andere Selbstständige, an Stiftungen, Initiativen, Verbände, Vereine, Kommunen, Einrichtungen aus der Kultur, der außerschulischen Bildung und der Wissensvermittlung sowie Museen –  kurzum: an Sie alle!

Die Bewerbungsphase ist abgeschlossen. Sie können sich aber an einem Ideenprojekt beteiligen und als Selbstständige/-r oder mit Ihrer Institution Kooperationspartnerin und -partner eines Ideenteams werden. Nehmen Sie gerne über die Seite Ideenübersicht Kontakt auf

WIE LÄUFT DER WETTBEWERB AB?

Idee einreichen

Über diese Webseite konnten bis zum 30. Juni 2020 Ideenbeschreibungen eingereicht werden, die sich um den Ideenpreis für Soziale Innovationen bewarben. Die 30 besten Ideen wurden ausgezeichnet und erhielten ein Preisgeld von jeweils 12.500 Euro für die Weiterentwicklung Ihrer Ideenbschreibungen. Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen (PDF, 200KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Idee konzipieren

Die Gewinnerinnen und Gewinner des Ideenpreises befanden sich vom 1. Dezember 2020 bis 31. Mai 2021 in der sechsmonatigen Konzeptphase: Hier entwickelten Sie Ihre Idee weiter und erarbeiteten ein Konzept für dessen Erprobung. Dafür suchten Sie sich weitere kompetente Partnerinnen und Partner – darunter mindestens eine wissenschaftliche Institution. Ein erfahrenes Coaching-Team unterstützte Sie dabei.

Idee erproben

Nach der Präsentation der Konzepte wurden zehn davon ausgewählt, die mit bis zu 200.000 Euro weiter gefördert werden. Die Ideen werden über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und ggf. weiteren Partnerinnen und Partnern in einem experimentellen Umfeld erprobt.

Idee umsetzen

Nach erfolgreicher Erprobung folgt schließlich die Umsetzung der vielversprechendsten Ideen in die Praxis. Auch hierfür ist eine Finanzierung vorgesehen.

WIE WIRD UNTERSTÜTZT?

Wir begleiten von der Konzipierung der Idee über die Erprobung bis zur Anwendung in der Praxis!

Seit der Konzeptphase unterstützt darüber hinaus ein erfahrenes Coaching-Team – auch bei der Suche nach kompetenten Partnerinnen und Partern.

WIE WURDEN DIE 30 BESTEN IDEEN FÜR DEN IDEENPREIS FÜR SOZIALE INNOVATIONEN AUSGEWÄHLT?

40 Ideen wurden auf dieser Webseite präsentiert. Von diesen kam die Hälfte durch eine Online-Bewertung in die nächste Runde. Sie konnten dafür Ihre drei Favoriten angeben: Diese Bewertungen gaben den Ausschlag bei der Auswahl der 20 Gewinnerinnen und Gewinner durch das BMBF.
Weitere 10 Ideen wurden direkt vom BMBF nach den Kriterien der Bekanntmachung der GdI-Förderrichtlinie (PDF, 838KB, Datei ist nicht barrierefrei) bewertet und zusätzlich ausgewählt. 
So kamen die 30 Gewinnerinnen und Gewinner des Ideenpreises für Soziale Innovationen zustande, die damit in den folgenden sechs Monaten ihre Idee weiterentwickelten und ein Konzept erarbeiteten.

WAS PASSIERT AM ENDE DER KONZEPTPHASE?

Die Ideenkonzepte konnten vom 7. – 21. Juni 2021 auf dieser Webseite erneut bewertet und auch kommentiert werden. Eine Jury aus Expertinnen und Experten empfahl dem BMBF anhand der Bewertungen und der eingereichten Konzepte bis zu zehn Ideen, die in der folgenden Phase erprobt werden sollen.

WIE KANN ICH DIE PROJEKTE BEWERTEN?

Die zweite partizipative Bewertungsphase erfolgte vom 7. – 21. Juni 2021. Bis zu zehn Projekte wurden vom BMBF nach Abschluss der Konzeptphase aufgrund der eingegangenen Online-Bewertungen sowie einer Jury-Einschätzung ausgewählt. Die Entscheidung wurde am 24. August 2021 bekanntgegeben.

WIE KANN ICH MICH EINEM IDEENTEAM ANSCHLIESSEN?

Sie möchten sich an einem Ideenprojekt beteiligen und mit Ihrer Institution oder als Selbstständige/-r Kooperationspartnerin und -partner eines Ideenteams werden? Dann können Sie über die Seite Ideenübersicht Kontakt aufnehmen!

WAS IST EINE WISSENSCHAFTLICHE INSTITUTION?

Definition gemäß Förderrichtlinie:

„Wissenschaftliche Institutionen sind Einrichtungen, die Wissenschaft und Forschung betreiben. Dies sind z. B. Universitäten, Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.“

Eine genauere Definition findet sich im Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.
Demnach handelt es sich bei Forschungseinrichtungen um Einrichtungen wie „Hochschulen oder Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) oder Finanzierungsweise,

Übt eine derartige Einrichtung auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen.“

Universitäten und Hochschulen gelten immer als wissenschaftliche Institutionen, sofern sie staatlich anerkannt sind.

Die Institute folgender Einrichtungen gelten immer als außeruniversitäre Forschungseinrichtungen:

  • deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben und/oder
  • die Ergebnisse derartiger Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten.
  • Fraunhofer-Gesellschaft,
  • Leibniz-Gemeinschaft,
  • Max-Planck-Gesellschaft,
  • Helmholtz-Gemeinschaft.

In allen übrigen Fällen erfolgt eine Einzelfallentscheidung, ob es sich bei der betreffenden Institution um eine Forschungseinrichtung handelt. Die Entscheidung erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

  • Abgleich der o. g. Begriffsbestimmung mit der Satzung, dem Stiftungszweck oder Ähnlichem der Institution.
  • Der Anteil der eigenen Forschungsaktivitäten der Institution muss im Verhältnis zu den gesamten Aktivitäten der Einrichtung überwiegen, d. h. mehr als 50 % der Aktivitäten der Institution müssen im Bereich Forschung liegen. Anhaltspunkte hierfür geben aktuelle und zurückliegende Forschungsaktivitäten sowie vorhandenes Personal in Wissenschaft und Forschung im Vergleich zum gesamten Personal der Einrichtung.

Wichtig ist darüber hinaus, dass die Aktivitäten der Einrichtung im nichtwirtschaftlichen Bereich erfolgen. Die Einrichtung muss hierfür über eine Trennungsrechnung verfügen, d. h. es erfolgt eine getrennte Buchführung der wirtschaftlichen und der nichtwirtschaftlichen Aktivitäten der Einrichtung.

WAS PASSIERT IN DER ERPROBUNGSPHASE?

Das Ziel der rund zweijährigen Erprobungsphase ist die Weiterentwicklung der zehn ausgewählten Projekte mit wissenschaftlichen und weiteren Verbundpartnerinnen und -partnern in einer realen Umgebung. Dazu zählt, die Konzepte in Lern- und Experimentierräumen, in kleinem Maßstab, zu erproben und wissenschaftlich zu begleiten. Dabei gilt es, sowohl Grundlagen- als auch Anwendungsforschung zu betreiben und Strategien zu entwickeln, mit denen die Soziale Innovation in die Praxis übertragen werden kann. Die Teams erhalten hierfür eine Förderung von bis zu 200.000 Euro sowie Coachings und Workshops zur weiteren Unterstützung.

MUSS ICH FÜR DIE ERPROBUNGSPHASE GRÜNDEN?

  • Das primäre Ziel der Maßnahme „Gesellschaft der Ideen“ ist nicht die Gründung, d. h. Sie können gründen, erhalten aber im Falle einer Gründung keine diesbezügliche Unterstützung durch das BMBF, den Projektträger oder die Begleitung. Dies gilt sowohl im finanziellen Sinn als auch in Bezug auf Beratung.
  • Eine Gründung ist keine Voraussetzung für die Erprobungsphase.
  • Sollten Sie gründen wollen, sollte diese Entscheidung unabhängig von einer möglichen Auswahl für die Erprobungsphase fallen. Bitte bedenken Sie, dass 2/3 der aktuell in der Konzeptphase befindlichen Projekte nicht weiter gefördert werden. 
  • Sollten Sie gründen wollen, informieren Sie sich bitte im Vorfeld über die mit einer Gründung zusammenhängenden Risiken, insbesondere in Bezug auf Ihre persönliche Haftung. Es erfolgt hierzu keine Beratung. 
  • Wenn Sie als „frisch“ gegründetes Unternehmen in die Erprobungsphase gehen, beachten Sie bitte folgendes:
  • Ihr Projekt wird in der Erprobungsphase mit öffentlichen Mitteln (Zuwendung) gefördert. Innerhalb der zweijährigen Laufzeit der Erprobungsphase dürfen Sie mit Ihrer Idee kein Geld verdienen. Zulässig ist in diesem Zeitraum nur eine entgeltfreie Bereitstellung zu Erprobungszwecken.

WAS IST EIN LERN- UND EXPERIMENTIERRAUM?

Zur Zielstellung: Die Lern- und Experimentierräume sollen den Projekten dazu dienen Praktiken, Technologien und Partizipationsformate flexibel und kreativ zu testen. Innovatorinnen und Innovatoren sollen in diesem Rahmen insbesondere die zivilgesellschaftliche Partizipation während der Projektarbeit proaktiv gestalten und weiterentwickeln. Im Blick steht dabei stets auch der Projekt-Impact.

  • Ein Lern- und Experimentierraum kann sowohl digital umgesetzt werden als auch in einer eigenen Projekt-Räumlichkeit, bspw. im Rahmen eines Co-Working-Space, oder als hybrides Format, das sowohl digitale als auch Präsenzkomponenten umfasst.
  • Ein interessantes internationales Beispiel ist hier etwa der Impacthub Bern (s. weiterführende Informationen).
  • Bei der Gestaltung der Lern- und Experimentierräume können auch die Arbeitspraktiken und Tools gezielt einbezogen und adressiert werden, die durch den umfassenden Ausbau der digitalen Kollaboration während der Corona-Pandemie inzwischen weitreichend etabliert sind.
  • Übergeordnet ist zu beachten, dass die Maßnahme „Gesellschaft der Ideen“ selbst als ein eigener Lern- und Experimentierraum angelegt ist, der entsprechend begleitet, beforscht und evaluiert wird, um die richtigen Schlüsse zu ziehen und Handlungsbedarfe für die weitere Maßnahmen-Gestaltung zu ermitteln.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: